Die Haftpflichtversicherung
Sobald Du volljährig bist, haftest Du mit deinem heutigen und zukünftigen Vermögen für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Du verursachst, in unlimitierter Höhe. Nach dem Ende der Erstausbilung/Studium (Bachelor) endet in der Regel der Schutz der elterlichen Privathaftpflichtversicherung und Du musst Dich selber versichern. Falls Du schon versichert bist und mit einer/einem Lebensgefährtin/ Lebensgefährten zusammen ziehst, kann die jüngere Privathaftpflicht gekündigt und die länger bestehende Privathaftpflicht auf einen Partnervertrag umgestellt werden.
Versicherungssumme mindestens 10 Mio €
Beschädigung geliehener und gemieteter Sachen
Mietsachschäden
Allmählichkeitsschäden
Forderungsausfallversicherung
Gefälligkeitsschäden
Hüten fremder Hunde und Pferde
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Schlüsselverlust
Schäden durch Internetnutzung
Selbstgenutztes Wohneigentum
Vermietetes Wohneigentum
Bauherrenhaftpflicht (in geringem Umfang)
In einer Familienhaftpflichtversicherung die deliktsunfähigen Kinder
In einer Familienhaftpflichtversicherung die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen
Du stößt gegen ein Glas Wein, das umkippt und der Wein läuft in den Laptop eines Freundes/einer Freundin.
Du nimmst einem Autofahrer mit dem Fahrrad die Vorfahrt und er fährt gegen ein anderes Fahrzeug.
Du verursachst einen Brand in Deiner Mietwohnung (Kerze oder Topf auf dem Herd vergessen). Das Feuer greift auf andere Wohnungen über.
Du leihst Dir eine Kamera von einem Freund/einer Freundin und lässt sie versehentlich fallen.
Du hilfst bei einem Umzug und lässt den Fernseher fallen.
Deine Kinder finden ein Feuerzeug und zündeln ein bisschen am Waldrand herum.
Dein Kind wäscht den teuren Wagen des Nachbarn mit Sand.
Einige Risiken müssen extra versichert werden. Öltanks, Hunde, Häuser in denen man nicht selber wohnt, große Bauvorhaben, unbebaute Grundstücke… Diese Bereiche sind manchmal über Erweiterungen der bestehenden Haftpflicht abgedeckt, manchmal über einen eigenen Vertrag. Falls Du eine Drohne oder ein anderes Fluggerät hast, solltest Du prüfen, ob diese Größe auch von deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Hier kannst Du selbstständig einen Beitrag für Dich berechnen.