Wir werden Eltern – was ist jetzt zu beachten?

Wir werden Eltern – was ist jetzt zu beachten?

Elternzeit, Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindererziehungszeit, Kindergeld, Versicherungen, usw.. So viele Themen, so viele Begriffe, die Du schon mal gehört hast, von denen Du aber nicht ganz sicher bist, was was bedeutet und um was Du Dich kümmern musst. In dieser Übersicht habe ich für Dich eine kurze Erklärung zu jedem einzelnen Punkt geschrieben. Dazu findest Du die wichtigen Verlinkungen z.B. zum Familienportal des Bundes. Außerdem erfährst Du wie „Eltern werden“ Deine Krankenversicherung beeinflusst und wie Du Dein Kind krankenversichern kannst oder musst. Nach der Geburt wollen Eltern die Versicherungen und Sparverträge für Ihr Kind abschließen, die wichtig sind bzw. die abschließen, die üblich sind. Was von all den Versicherungen, die es gibt, wirklich nützlich ist, erfährst Du hier.

Elternzeit ohne Teilzeitarbeit

Was gilt es zur Krankenversicherung zu wissen, zu beachten und zu entscheiden?

Fall 1: Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

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Wenn Du mit diesem Status Elternzeit nimmst, bist Du während der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich krankenversichert.

Für Dein Kind kann ein Anrecht auf eine beitragsfreie Familienversicherung in Deiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen. Das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass Dein Ehepartner selber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Wenn Dein Ehepartner privat krankenversichert ist, besteht ein Anrecht auf Familienversicherung nur, wenn er unterhalb der JAEG verdient. Das ist möglich, wenn Dein Ehepartner selbstständig oder Beamter ist. In der Regel verdienen Angestellte, die in der PKV versichert sind, oberhalb der JAEG. Falls das auch für Deinen Ehepartner gilt, besteht kein Anrecht auf eine kostenfreie Familienversicherung für Euer Kind in der GKV. Ihr könnt Euer Kind dann mit einem eigenen Beitrag in der GKV versichern, oder mit einem eigenen Beitrag in der PKV. Ist Dein Ehepartner schon länger als drei Monate in seiner PKV versichert, muss der Versicherer Eurer Kind ohne Gesundheitsprüfung in einem gleichwertigen (oder schlechteren Tarif falls Ihr das wünscht) versichern, so lange Ihr die Versicherung für Euer Kind  in den ersten zwei Monaten nach der Geburt beantragt. Das nennt sich Kindernachversicherungsgarantie und ist im §198 Versicherungsvertragsgesetz geregelt (https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html) . So lange der Beitrag Deines Ehepartners und Eures Kindes zusammen genommen unterhalb des Maximalbeitrages der GKV liegt beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss zur PKV. Steigt der Gesamtbeitrag über diese Schwelle, wird der übersteigende Anteil ignoriert. Der Arbeitgeberzuschuss ist also immer auf das Maximum des GKV Beitrages beschränkt.

Fall 2: Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.

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Gehst Du mit diesem Status in die Elternzeit, kommt es auf folgende Punkte an:

  1. Bist Du verheiratet? Falls ja ist Dein Ehepartner a) in der GKV versichert? Dann bist Du beitragsfrei während der Elternzeit versichert. Ist Dein Ehepartner b) privat versichert, besteht keine beitragsfreie Krankenversicherung in der GKV. Es wird die Hälfte des Einkommens Deines Ehepartners bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung des GKV Beitrages herangezogen. 
  2. Du bist nicht verheiratet. Dann zahlst Du den Mindestbeitrag in Höhe von ca. 167€/ Monat (Stand 2021), falls Du keine weiteren Einkünfte neben dem Elterngeld hast. Hast Du Einkünfte (Kapitaleinkünfte, Mieten…) die 1096,67€/ Monat (Stand 2021) übersteigen, erhöht sich Dein GKV Beitrag entsprechend Deines Beitragssatzes. Der ermäßigte Mindestbeitragssatz liegt bei 14,0%. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,3%. 

Fall 3: Du bist privat krankenversichert.

Wenn Du privat krankenversichert bist, bleibst Du das in der Elternzeit und der Arbeitgeberzuschuss zu Deiner PKV fällt weg. Dafür bekommst Du aber ein höheres Elterngeld. Bei der Krankenversicherung Deines Kindes kommt es darauf an, ob Du verheiratet bist und wenn ja, wie Dein Ehepartner versichert ist und wieviel er verdient.

Du bist nicht verheiratet. Hier klicken, um weiterzulesen.

Bist Du nicht verheiratet, kannst Du Dein Kind mit einem eigenen Beitrag in der GKV (für ca. 167 € / Monat zzgl. Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von ca. 33 € / Monat) oder in der PKV versichern. Bist Du bereits länger als drei Monate in Deiner PKV versichert, hast Du das Recht Dein Kind ohne Gesundheitsfragen in einem Tarif, der der Leistungsstärke Deines Tarifes entspricht (oder einem der weniger Leistungen beinhaltet) zu versichern. Den Antrag auf diese Kindernachversicherung musst Du in den ersten zwei Monaten nach der Geburt stellen (§ 198 Versicherungsvertragsgesetz https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html). Bist Du selber in einem sehr leistungsschwachen PKV Tarif versichert (was macht eine gute PKV aus?) und willst mehr Leistungen für dein Kind, geht das natürlich auch. Du stellst dann einen ganz normalen Antrag mit einer Gesundheitsprüfung bei deiner PKV oder irgendeiner anderen PKV, die Kinder ab Geburt alleine versichert. Aber Vorsicht, beachte hier die Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherung zum Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn kann in so einem Fall nämlich auch erst das Datum sein, an dem die Versicherungspolice erstellt oder Dein Antrag auf Versicherung in der PKV angenommen wird. Das heißt für die Zeit ab Geburt bis zum Versicherungsbeginn bestünde dann kein Versicherungsschutz.

Die Beiträge guter PKV Tarife gehen dabei weit auseinander und liegen etwa zwischen 130 € und 220 €/ Monat. So lange Dein eigener PKV Beitrag zusammen mit dem Deines Kindes noch unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, beteiligt sich Dein Arbeitgeber an eurem PKV Beitrag. Dazu musst Du Deinem Arbeitgeber aber Deinen neuen PKV Beitrag nachweisen (§ 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html ). Der Arbeitgeberzuschuss wird auch gewährt, wenn Dein Kind nicht in Deiner PKV versichert ist. Aber die Erfahrung zeigt, dass es viel einfacher ist und keine Diskussionen mit der Personal- oder Lohnbuchabteilung hervorruft, wenn Kind und Elternteil in der gleichen PKV versichert sind, denn dann wird für Beide zusammen ein Beitragsnachweis für den Arbeitgeber erstellt. 

Du bist verheiratet. Hier klicken, um weiterzulesen.

Bist Du verheiratet und Dein Partner ist auch in der PKV versichert, könnt Ihr Euer Kind mit einem eigenen Beitrag in der GKV (für ca. 167 € / Monat zzgl. Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von ca. 33 € / Monat) oder in der PKV versichern. Sind Du und Dein Ehepartner bereits länger als drei Monate in Eurer PKV versichert, habt Ihr das Recht euer Kind ohne Gesundheitsfragen in einem Tarif, der der Leistungsstärke Eurer Tarife entspricht (oder einem der weniger Leistungen beinhaltet) zu versichern. Das ist entweder bei Deiner PKV, oder der PKV Deines Ehepartners möglich. Falls Ihr bei zwei unterschiedlichen PKVen versichert seid, habt Ihr also die doppelte Auswahlmöglichkeit. Achtet bei der Auswahl des PKV Tarifes für Euer Kind nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistung (was macht eine gute PKV aus?).

Den Antrag auf diese Kindernachversicherung müsst Ihr in den ersten zwei Monaten nach der Geburt stellen (§ 198 Versicherungsvertragsgesetz https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html).

Sind Du und Dein Partner beide in einem sehr leistungsschwachen PKV Tarif versichert (was macht eine gute PKV aus?) und wollt mehr Leistungen für Euer Kind, geht das natürlich auch. Ihr stellst dann einen ganz normalen Antrag mit einer Gesundheitsprüfung bei Eurer PKV oder irgendeiner anderen PKV, die Kinder ab Geburt alleine versichert. Aber Vorsicht, beachtet hier die Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherung zum Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn kann in so einem Fall nämlich auch erst das Datum sein, an dem die Versicherungspolice erstellt oder Euer Antrag auf Versicherung in der PKV angenommen wird. Das heißt für die Zeit ab Geburt bis zum Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.

Beiträge guter PKV Tarife für Kinder gehen weit auseinander und liegen etwa zwischen 130 und 220 € / Monat. So lange Euer eigener PKV Beitrag zusammen mit dem Eures Kindes, noch unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, beteiligt sich der Arbeitgeber von einem von Euch beiden an Eurem (Elternteil+Kind) PKV Beitrag. Dazu müsst Ihr dem jeweiligen Arbeitgeber aber den neuen PKV Beitrag nachweisen (§ 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html ). Der Arbeitgeberzuschuss wird auch gewährt wenn das Kind nicht in der gleichen PKV wie der Elternteil versichert ist, der den Arbeitgeberzuschuss für die PKV des Kindes „beantragt“. Aber die Erfahrung zeigt, dass es viel einfacher ist und keine Diskussionen mit der Personal- oder Lohnbuchabteilung hervorruft, wenn Kind und Elternteil in der gleichen PKV versichert sind, denn dann wird für Beide zusammen ein Beitragsnachweis für den Arbeitgeber erstellt

Mutterschutzfristen

Den Zeitraum sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und den Zeitraum acht Wochen nach der Geburt bezeichnet man als Mutterschutzfrist.

In dieser Zeit arbeitet die angestellte Mutter nicht. Sollte Dein Kind einige Zeit vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, wird die noch nicht „genutzte“ Zeit der sechs Wochen vor der Geburt einfach hinten dran gehängt. 

Bei einer Frühgeburt bekommt die Mutter, die nicht „verbrauchten“ Teile der ersten sechs Wochen auch hinten angehängt. Allerdings werden die acht Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt zusätzlich auf 12 Wochen verlängert. Neben der Frühgeburt gibt es weitere Fälle, die die Länge der Mutterschutzfrist beeinflussen. Details zu den Mutterschutzfristen findest Du unter 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wie-lange-besteht-der-mutterschutz-vor-und-nach-der-geburt-/125046

Angestellte Mütter können auf den Teil der Mutterschutzfrist vor der Geburt verzichten, auf die Zeit danach aber nicht. Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot.

Ersatzeinkommen und Krankenversicherung in der Mutterschutzfrist

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Gesetzlich krankenversichert und angestellt

Ist die Mutter angestellt und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert erhält sie während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13€/Tag. Wenn das Gehalt der Mutter aber höher als 13 €/ Tag war, so stockt der Arbeitgeber die Differenz auf. Das Mutterschaftsgeld muss aktiv bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

Krankenversicherungsbeiträge in der Mutterschutzfrist

Die gesetzliche Krankenversicherung läuft für sozialversicherungspflichtig beschäftige Mütter in der Mutterschutzfrist beitragsfrei weiter. Das gilt sowohl für freiwillig wie auch für pflichtversicherte Mütter.

Steuern 

Das Mutterschutzgeld ist nicht unmittelbar steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt es erhöht das zu versteuernde Jahreseinkommen. Der dadurch erhöhte Steuersatz wird dann auf das Einkommen bzw. den Lohn angewendet.

Privat versicherte Mütter und familienversicherte Mütter

haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beide können beim Bundesamt für Soziale Sicherung das einmalige Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210€ beantragen, wenn Sie wegen der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen.

Selbstständige

Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld erhalten privat krankenversicherte Mütter nach Ablauf der Karenzzeit (in der Regel sechs Wochen) Krankentagegeld in Höhe des Mutterschaftsgeldes. Die Differenz zum Nettoeinkommen stockt der Arbeitgeber wiederum auf.

Privat versicherte selbstständige Mütter erhalten nach Ablauf der Karenzzeit Ihr vereinbartes Krankentagegeld, wenn Sie Ihrer PKV den Nachweis der Mutterschutzfristen erbringen 

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__192.html.

Freiwillig gesetzlich versicherte, selbstständige Mütter

erhalten nur dann Mutterschaftsgeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn sie den Anspruch auf Krankengeld mit versichert haben. Das Mutterschaftsgeld ist in diesem Fall genauso hoch wie das Krankengeld.

Ersatzeinkommen außerhalb der Mutterschutzfrist und der Mutterschutzlohn

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Sollte außerhalb der Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot für die Mutter erteilt werden, zahlt der Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Mutterschutzlohn. Die Höhe dieses Mutterschutzlohns richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor der dem Eintritt der Schwangerschaft. Falls die Schwangerschaft schon bestanden hat, bevor die Mutter das neue Arbeitsverhältnis aufgenommen hat, wird für die Berechnung des Mutterschutzlohns der Durchschnitt der ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses herangezogen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/wie-kann-ich-mutterschutzlohn-berechnen-und-beantragen-/125048

Elterngeld

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld könnt Ihr als Elternpaar zusammen über einen Zeitrum von 14 Monaten nutzen. Dabei könnt Ihr fast ganz frei entscheiden wie Ihr diese Zeit unter Euch beiden aufteilt. Ein Elternteil von Euch beiden, muss aber mindestens zwei und das andere Elternteil in dem Fall höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Aufteilung 0 Monate 14 Monate ist nicht möglich. Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist das der Bezieher nicht mehr als 30 Stunden/ Woche arbeitet. Achtung, die Zeiten des Mutterschutzes werden auf die Zeiten des Elterngeldes angerechnet.

Bist Du aber alleine erziehend und nutzt das Elterngeld als Ersatz für ein Erwerbseinkommen, kannst Du die kompletten 14 Monate für Dich alleine beantragen.

Die Höhe des Basiselterngeldes liegt zwischen 300 und 1800€/ Monat und entspricht normalerweise 65% des Nettoeinkommens vor der Geburt. Wer bis zu 30 Stunden/Woche arbeitet, erhält 65% der Differenz zwischen dem alten Nettoeinkommen und dem Nettoeinkommen, das sich aus der Teilzeittätigkeit ergibt. 

Bsp 1 Basiselterngeld ohne Teilzeittätigkeit:

Nettoeinkommen vor der Geburt 2000€ / Monat 

Basiselterngeld= 2000€*0,65=1200 / Monat

Bsp 2 Basiselterngeld mit Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden

Nettoeinkommen vor der Geburt 2000€ / Monat 

Nettoeinkommen nach der Geburt 1000€ / Monat 

Basiselterngeld= 1000€*0,65=650 / Monat

Bei Nettoeinkommen unter 1240€ steigt der Prozentsatz leicht an. Maximal berücksichtig werden vom Nettoeinkommen 2770€, so dass auch bei höheren Einkommen das Elterngeld nicht über 1800€/Monat steigt. Wenn Du mehrere Kinder hast, kannst Du Zuschläge zum Elterngeld bekommen.

Wenn Du nach der Geburt in der Elternzeit arbeitest, könnte Elterngeld Plus für Dich interessant sein:

Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange gewährt wie das Basiselterngeld. Es entspricht der Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes, so wie es ohne Teilzeittätigkeit erzielt worden wäre bzw. max. dem Basiselterngeld das mit Teilzeittätigkeit erlangt würde. Da es aber doppelt so lange gezahlt wird, kann es sein, dass Du bei Ausübung einer Teilzeittätigkeit in Summe mehr Elterngeld bekommst, wenn Du Dich für das Elterngeld Plus entscheidest.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus wurde für Eltern geschaffen, die sich gleichzeitig um Ihre Kinder kümmern und 25-30 Wochenstunden arbeiten. Durch den Bonus bekommen diese Eltern 4 weitere Monate Elterngeld Plus. Diese 4 Monate können nur zusammen als Block genommen werden.

Hier gehts zum Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes :

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Noch Mehr Details findest Du unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Elternzeit

Die Elternzeit ist der Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt Deines Kindes. Du hast einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Dieser ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) geregelt:

§ 15 Anspruch auf Elternzeit

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

Je Kind und Elternteil besteht der Anspruch für 36 Monate.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab dem 01.2021 erhältst Du für Dein erstes und zweites Kind 219€ Kindergeld pro Monat. Hast Du schon zwei Kinder, bekommst Du für Dein drittes Kind 225€/ Monat und ab dem vierten Kind 250€/Monat. Du bekommst das Kindergeld nicht automatisch, es muss von Dir beantragt werden. Das geht nur bis zu sechs Monate rückwirkend, also beantrage es besser zeitnah direkt nach der Geburt. Anlaufstelle für das Kindergeld sind die Familienkassen. Aber auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest Du einen Link zur Onlineeinreichung Deines Kindergeldantrages.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer

Für den Antrag brauchst Du die Steuer ID Deines Kindes und die Steuer ID des Elternteils,

der das Kindergeld beantragt.

Geringverdiener können zusätzlich zum Kindergeld auch noch einen Kinderzuschlag beantragen.

Der Kinderfreibetrag kommt bei der Steuererklärung ins Spiel. Er setzt sich aus dem Erziehungsfreibetrag und dem sächlichen Kinderfreibetrag (für das Existenzminimum Deines Kindes) zusammen. Bist Du verheiratet und werdet Ihr zusammen veranlagt, bekommt jeder von Euch beiden einen Freibetrag pro Kind zugerechnet. Das Finanzamt rechnet mit der Steuererklärung aus, ob Ihr mehr vom Kindergeld oder mehr vom Kinderfreibetrag profitieren würdet. Das nennt sich Günstigerprüfung.

Kindererziehungszeit

Die Kindererziehungszeit ist die Zeit, für die Du von der Deutschen Rentenversicherung Rentenpunkte bekommen kannst. Voraussetzung ist dass Du Dein Kind erziehst und keinen Anspruch an ein anderes Versorgungssystem erwirbst. Für Kinder, die nach 1993 geboren worden sind, kannst Du einen Anspruch von 3 Jahren ab Geburt Kindererziehungszeit geltend machen. Für jedes Jahr bekommst Du einen Rentenpunkt gut geschrieben. Wieviel € Rente Du pro Punkt bekommst, wenn Du in Rente gehst, steht heute aber noch nicht fest. In 2020 hat ein Rentenpunkt einen Wert von ca. 34€. Solltest Du während der Kindererziehungszeit auch noch arbeiten, addieren sich die Rentenpunkte aus Deiner Kindererziehungszeit und die Punkte, die Du durch Deine Beitragszahlung an die Rentenversicherung erhältst. Das Ganze ist aber gedeckelt auf insgesamt 2 Rentenpunkte. 

Wenn Du mehr als ein Kind erziehst und sich die Erziehungszeiten überlappen (Geburt deines ersten Kindes 1.1.2018, Geburt Deines zweiten Kindes 1.1.2020) geht nichts verloren. Du kannst dann trotzdem 2*36 Monate bekommen, so lange Du die Kinder erziehst. Unter den Eltern kann die Erziehungszeit auch aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass Du die Erziehungszeit nur auf Antrag angerechnet bekommst. Das passiert nicht automatisch.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html

Versicherungen für Kinder

Welche Versicherungen für ein Kind sinnvoll sind wird offensichtlich wenn wir uns überlegen, was alles so passieren könnte:

Die Versicherung für Schäden, die Dein Kind verursacht

Beispiel 1: Dein 3-jähriges Kind wäscht den teuren Neuwagen eures Nachbarn mit einem schönen matschigen Sand-Wasser-Gemisch. Die Lackierung an der Fahrerseite ist ruiniert und der Wagen muss neu lackiert werden. 

Beispiel 2: Du wunderst Dich plötzlich warum es seit fünf Minuten so still ist, obwohl Ihr euch nur mit euren  Freunden unterhalten habt, ohne euch um euren 1-jährigen Schatz zu kümmern. Es war so ruhig, weil Euer Kind die langweilige weiße Tapete eurer Freunde mit schönen bunten Filzstiften verschönert hat.

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. Du möchtest den Schaden aber der guten Stimmung wegen ersetzen. Dann solltest Du für diesen Fall darauf achten, dass Deine Haftpflichtversicherung auch Schäden nicht deliktsfähiger Kinder einschließt.

Schäden die Dein Kind verursacht, hätten wir also mit der richtigen privaten Haftpflichtversicherung versichert. Kommen wir zu dem, was für Dich viel schlimmer wäre, als ein Schaden, den Dein Kind verursacht hat.

Dein Kind könnte ernsthaft krank werden oder einen schweren Unfall haben. Welche Versicherungen helfen hier weiter?

Krankenversicherung

Das erste was Du Dir in diesem Moment wünschst ist die beste Behandlung, die es für Dein Kind gibt. Eine private Krankenversicherung ist dabei hilfreich, wenn auch natürlich nicht in jedem Fall absolut notwendig. Falls Dein Kind gesetzlich versichert ist, kannst Du private Zusatzversicherungen für die drei Bereiche ambulant, stationär und Zähne (was macht eine gute Krankenversicherung aus?) abschließen und zum Beispiel sicher stellen, dass Du bei einem Krankenhausaufenthalt den Arzt frei wählen kannst und auch auf Behandlungsmethoden Zugriff bekommst, die über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung „Die Leistung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ (siehe §12 SGB V https://dejure.org/gesetze/SGB_V/12.html) hinausgehen.

Die Versicherung gegen schwere Krankheiten

Je nach Art der Erkrankung könnte es Deinem Kind sehr lange sehr schlecht gehen. Vielleicht hast Du dann den Wunsch beruflich kürzer zu treten und mehr für Dein Kind da zu sein. Aber wie kompensierst Du Deinen Verdienstausfall? Die Versicherung gegen schwere Krankheiten ist hier eine Lösung. Ist Dein Kind mit dieser Versicherung versichert und bekommt eine der versicherten schweren Krankheiten, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme z.B. 50.000€ ausgeschüttet. Dieses Geld kannst Du jetzt in der Zeit nutzen, in der Du weniger oder gar nicht arbeitest, um für Dein krankes Kind da zu sein. Willst Du diese Versicherung für diesen Zweck verwenden, sollte die Versicherungssumme natürlich auf Dein Gehalt abgestimmt sein.

Trotz best möglicher Behandlungsmethoden könnte es aber sein, dass Dein Kind nicht mehr ganz gesund wird bzw. alle seine Körperfunktionen wieder gewinnt. Welche Versicherung hilft jetzt weiter?

Unfallversicherung

Falls Dein Kind nach einem Unfall invalide bliebe, bekäme es aus einer Unfallversicherung Geld ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe der Auszahlung zum einen nach der versicherten Geldsumme, zum anderen nach der Schwere der Invalidität. Du kannst in der Unfallversicherung eine Versicherungssumme vereinbaren, die im Versicherungsfall ausgeschüttet wird. Zusätzlich kannst Du noch eine Rentenzahlung vereinbaren, die aber in der Regel nur fällig wird, wenn Dein Kind mehr als 50% invalide wäre. Wo liegt der Nutzen der Unfallversicherung? Wenn man durch einen Unfall invalide geworden ist, egal ob als Kind oder als Erwachsener und z.B. ein Bein verloren hat, oder gar nicht mehr gehen kann, braucht man Hilfsmittel wie Prothesen oder Rollstühle. Vielleicht muss man in der Wohnung oder im Haus Umbaumaßnahmen vornehmen (Treppenlift, ebenerdige Dusche, behindertengerechtes WC) oder braucht ein anderes Auto. Die Zahlung aus der Unfallversicherung hilft Dir, diese Maßnahmen zu finanzieren. Die Unfallrente soll dann auch noch das Einkommen des Invaliden sichern. Aber das funktioniert natürlich nur, wenn man durch einen Unfall mehr als 50% Invalide geworden ist. Darum ist das kein wirklich gutes Mittel für ein Einkommen zu sorgen, falls man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Denn es gibt in der Regel kein Geld aus der Unfallversicherung, wenn man wegen einer Erkrankung statt eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann.

Invaliditätsversicherung

Anders als die Unfallversicherung orientiert sich die Invaliditätsversicherung am staatlichen Begriff „Grad der Behinderung“ (https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html). Hier ist die Ursache für den Grad der Behinderung unerheblich, sie kann sowohl durch Krankheit wie auch Unfall ausgelöst werden, muss aber mehr als 50% betragen. Bei dieser Versicherung vereinbart man eine Rente, z.B. 1000€. Wenn Dein Kind dann durch Krankheit oder Unfall einen Behindertengrad von über 50% erreicht, würden 1000 €/ Monat ausgezahlt werden. Das gute an dieser Versicherung ist, dass sie, anders als die Unfallversicherung, sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall greift, man aber an den staatlichen Begriff „Grad der Behinderung“ gebunden ist. Der Staat könnte die Kriterien für den Grad der Behinderung ändern, so dass eine Behinderung schwerer sein muss, um den Grad von 50% zu erreichen, als zuvor. Es gibt auch Versicherer die für Kinder bei Erreichen des Erwachsenenalters/ Abschluss der Berufsausbildung ein Umtauschrecht in eine Grundfähigkeitsversicherung anbieten.

Kinderpflegerente

Die Kinderpflegerente zahlt eine Rente, wenn Dein Kind ein Pflegefall wird. Auslöser können Krankheit oder Unfall sein. Im Versicherungsvertrag ist festgehalten was geschehen muss, damit man Pflegerente erhält und diese Leistung wird nicht durch Änderung des staatlichen Begriffs „Grad der Behinderung“ beeinflusst. Außerdem hat Dein Kind später das Recht die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeistversicherung umzuwandeln. Das ist eine sehr nützliche Eigenschaft, weil einige Krankheiten wie Asthma, Allergien und Neurodermitis schon bei Kindern oder Jugendlichen auftreten und später zu Leistungsausschlüssen in der BU führen können.

Schulunfähigkeitsversicherung

Die Schulunfähigkeitsversicherung versichert die Fähigkeit, zur Schule zu gehen und am Unterricht teilzunehmen. Diese ist natürlich nicht für die ganz kleinen Kinder abschließbar. Nach der Schulzeit kann die Schulunfähigkeitsversicherung bei einigen Versicherern ohne erneute Gesundheitspfrüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.

Fazit

Du siehst es gibt eine ganze Reihe an Versicherungen für unterschiedliche Szenarien. Es ist darum auch nicht möglich die „eine Versicherung für Alles“ abzuschließen. Der richtige Mix ist die Lösung. Die Krankenversicherung ist die Basis, denn am Anfang steht immer die ärztliche Behandlung. Dann kommt es darauf an was Du absichern möchtest, falls Dein Kind erkrankt. Willst Du für ein Einkommen Deines Kindes sorgen, wenn es krank wird? Dann bieten Dir die Invaliditätsversicherung, die Pflegeversicherung oder die Schulunfähigkeitsversicherung eine Lösung. Mit den letzten beiden bekommt Dein Kind direkt eine Eintrittskarte für die spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Kombination dieser  beiden Versicherungen mit einer Unfallversicherung bietet weitere Vorteile. Man kann nämlich invalide sein (also Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung haben) aber nicht schulunfähig. Genauso könnte es anders herum sein. Auch die Invaliditätsversicherung ist keine Allzwecklösung, weil sie erst ab einem Behindertengrad von 50% zahlt. Auch bei diesem Produkt empfiehlt sich also die Kombination z.B. mit einer Unfallversicherung.

Geht es Dir auch darum beruflich kürzer treten zu können, wenn Dein Kind schwer erkrankt, kombinierst Du die obigen Versicherungen mit der Versicherung gegen schwere Krankheiten. 

Das klingt kompliziert und Du hättest lieber eine einfache Lösung? Ich auch, aber einen wirklich umfangreichen Versicherungsschutz können wir nur durch die Kombination verschiedener Produkte erreichen.

Vielleicht fragst Du Dich noch, wie viel das alles kostet?

Das kommt natürlich darauf an. Aber ich will Dir trotzdem ein Beispiel für die Monatsbeiträge eines einjährigen Kindes aufzeigen:

ca. 6-10 € / Monat für eine gute stationäre Zusatzversicherung

ca. 11 € / Monat (zzgl. 4 € Sparanteil) für 1000 € monatliche Kinderpflegerente

1,50 € – 2,50 € / Monat für 100.000 € Unfallinvaliditätsversicherungssumme/ Einmalleistung (bei 100% Invalidität)

ca. 8 € / Monat für 100.000 € Versicherungsleistung/ Einmalleistung bei versicherter schwerer Krankheit (Laufzeit bis Endalter 30 des Kindes)

ca. 24 € / Monat für 1000 € Invaliditätsrente aus der Kinder-Invaliditätsversicherung

Diese Beitrage können sich durch medizinische Risikozuschläge erhöhen.

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