Besondere Berufsgruppen: Ärzte

Als Arzt im Angestelltenverhältnis

gelten für Dich einige Besonderheiten:

1. Altersvorsorge

Du bist Pflichtmitglied in Deinem Versorgungswerk. Die Höhe Deiner Beiträge entsprechen der Höhe der Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier bist Du als Angestellter aber gleichzeitig auch noch versichert. Zu Beginn Deiner Tätigkeit als Assistenzarzt ist es also nötig sich aktiv von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, um eine „Doppelversicherung“ zu vermeiden.

 Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung arbeiten die Versorgungswerke mit einer Mischung aus Kapitalanlage und Umlagefinanzierung, dem offenen Deckungsplanverfahren. Darum soll es ja auch viel besser sein, im Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein. Aber sind die Aussichten für Altersrenten der Versorgungswerke wirklich so rosig?Es lohnt sich dazu mal einen Blick in die Geschäftsberichte zu werfen. Hier findet man Informationen zur Altersstruktur der Mitglieder, zu den Kapitalanlagen sowie zu den Anlagerenditen. Sofort wird hier deutlich, dass das Niedrigzinsumfeld und die demographische Entwicklung auch eine Bedrohung für die Versorgungswerkrenten der Ärzte darstellen. Wenn Du für Deine Altersvorsorge auf Nummer sicher gehen willst, setze nicht alles auf die Karte eines Versorgungswerkes, sondern betreibe darüber hinaus eine breit gestreute Altersvorsorge in verschiedenen Anlageklassen. Erfahre hier mehr über Altersvorsorge

2. Einkommenssicherung

Neben Altersrenten sind Versorgungswerke auch für die Berufsunfähigkeitsrenten zuständig. Allerdings sind die Leistungsvoraussetzungen komplett anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Versorgungswerke dürfen auf andere medizinische Tätigkeiten als den aktuellen Beruf verweisen, auch wenn das mit Einkommensbußen verbunden ist. Außerdem kann eine komplette Aufgabe des Berufes verlangt werden. Über die exakte Ausgestaltung kannst Du Dich bei Deinem jeweiligen Versorgungswerk informieren. Wenn Du eine feste monatliche Berufsunfähigkeitsrente für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichern möchtest, und Du Deine aktuelle Tätigkeit selbst und nicht das Arzt sein an sich absichern willst, dann kannst Du eine private Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Diese sollte aber neben den Kriterien, die für jeden anderen Berufstätigen auch gelten (Verlinkung zu BU), auf jeden Fall eine Infektionsklausel beinhalten. Als Arzt bist Du bei den Versicherern auch beliebt und kannst Dich mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen versichern. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest Du hier Berufsunfähigkeitsversicherung

3. Haftung

Deine Tätigkeit als angestellter Arzt ist in der Regel über Deinen Arbeitgeber versichert. Kläre zur Sicherheit ab, wie umfangreich dieser Versicherungsschutz ist. Es ist Dein Risiko, dass Du kennen solltest. Üblicherweise brauchst Du für gelegentliche ärztliche Tätigkeiten außerhalb Deines Angestelltenverhältnisses, auch für mögliche Hilfeleistung bei Notfällen eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn Du darüber hinaus noch andere medizinische Dienstleistungen erbringst, müssen diese bei der Angebotsanfrage beim Versicherer benannt werden. Wenn sich später Änderungen ergeben, müssen diese nachgemeldet werden.

4. Auf Ärzte spezialisierte Versicherer und Finanzvertriebe

Es gibt Finanzvertriebe und Versicherer, die sich Ärzte als Kundenzielgruppe ausgesucht haben. Ein auf Ärzte spezialisiertes Marketing und ein Unternehmensname der irgendetwas mit Ärzte und Versicherung oder Ärzte und Finanzen zu tun hat, führen aber nicht zwangsläufig zu guter Beratung und guten Produkten. Die erste Frage, die Du einem Vermittler immer stellen solltest, ist die nach seinem Status. Ist er ein Ein-Firmen-Vertreter? Oder kann er nur einige wenige Versicherer vermitteln? Vertritt er als Vertriebsbeauftrager einer Versicherung oder eines Vertriebes überhaupt Deine Interessen? Könnte es vielleicht sein, dass Du in einem solchen Verkaufsgespräch wenig über die Schwächen des angebotenen Versicherungsproduktes erfahren wirst?

5. PKV

In der PKV gibt es Tarife zu denen nur Ärzte einen Zugang haben. Diese Tarife sind mit Rabatten versehen und teils deutlich vergünstigt. Aber Vorsicht! Zum Teil sind auch Leistungen geringer oder nicht vorhanden. Ein Wechsel von der GKV sollte wohl überlegt sein. Die PKV kann viele Vorteile bieten. Aber es gibt auch viele leitungsschwache Tarife. Wenn man jung ist und davon ausgeht, dass man einfache Behandlungen kostenlos von Kollegen bekommt, ist der Gedanke verführerisch, bei der PKV zu sparen. Aber man kann nicht einfach wieder von der PKV in die GKV wechseln und man kann auch nicht so einfach von einem leistungsschwachen billigen Tarif in einen höherwertigen wechseln. Dazu braucht man entweder ein Optionsrecht oder man muss erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die wirst Du aber nicht bestehen, wenn Du doch mal krank wirst. Wenn Du also in die PKV wechselst, dann direkt in einen Tarif, in dem Du auch alt werden könntest. Tips zur Krankenversicherung findest Du hier Krankenversicherung

6. Krankenversicherung als Versorgungswerkrentner

Das Versorgungswerk kennt anders als die Deutsche Rentenversicherung keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Eine Anmerkung dazu findest Du hier beispielhaft für das Versorgungswerk Nordrhein : https://www.nordrheinischeaerzteversorgung.de/mitgliedschaft/info-zur-mitgliedschaft

und das Versorgungswerk Bayern: http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/baev/de/aktuelles/krankenversicherung

Du zahlst also Deinen Beitrag für Deine Kranken- und Pflegeversicherung alleine. Der Beitrag für eine Private Krankenversicherung (PKV) ist dabei unabhängig von der Höhe der Versorgungswerkrente und der Höhe der sonstigen Einkünfte. Wer aber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, könnte ein böses Erwachen erleben. In die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) dürfen nur diejenigen gesetzlich Krankenversicherten eintreten, die in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 gesetzlich versichert waren UND Anspruch auf gesetzliche Rente haben. Anspruch auf gesetzliche Rente erhält, wer 5 Jahre Mindestversicherungszeit in der deutschen Rentenversicherung und das entsprechende Alter erreicht erreicht hat:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Die-regulaere-Altersrente/Die_regulaere_Altersrente.html

Die gesetzlich Krankenversicherten, die diese Kriterien nicht erfüllen, können /müssen sich freiwillig in der GKV versichern. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten gelten aber alle Einkunftsarten, auch Einkünfte aus Vermietung, Kapital, Basisrenten bis zur Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage zur Berechnung des Krankenkassenbeitrages. Bei den in der KVdR Versicherten, werden nur die Versorgungswerkbezüge, die gesetzliche Rente und Bezüge aus Betriebsrenten bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt in 2021 bei 4837,5 € / Monat. Unterstellen wir einmal dass sich die Beitragsbemessungsgrenze im Mittel so wie in den letzten 22 Jahren erhöht. Dann kommen wir in 30 Jahren auf eine Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von ca. 7800 € / Monat. Der Beitragssatz der GKV zzgl. Pflege beträgt aktuell für GKV Versicherte mit Kindern 18% -19%. Ich überlasse es Deiner Phantasie Dir vorzustellen wie ein Krankenkassenbeitrag in einer zukünftigen Welt aussieht, in der es viel mehr Rentner mit hoher Lebenserwartung auf der einen und weniger Arbeitnehmer auf der anderen Seite gibt. Aber selbst wenn der Beitragssatz in 30 Jahren immer noch 19% betragen würde, würde dieser auf eine Beitragsbemessungsgrenze von vielleicht 7800 € / Monat angewendet. Der maximale Monatsbeitrag zur GKV und Pflegeversicherung läge dann bei ca. 1400 € / Monat. Solltest Du dann auch noch das Pech haben, freiwillig in der GKV versichert zu sein, statt in der KVdR, würden alle Deine Einkünfte bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragszahlung herangezogen werden, selbst wenn Deine Versorgungswerkrente gar nicht so üppig ausfallen würde.